Unabhängig ob Sie eine Praxis gründen, übernehmen oder neu gestalten wollen müssen Sie einer Bank fakten vorlegen. Dies spiegelt sich einerseits in einem Businessplan wider und natürlich bei bestehenden Praxen im Nachweis durch Ihre aktuellen Einnahme-Überschuss Rechnungen. Auf der Grundlage dieser Unterlagen unterscheidet die Bank dann über Ihre Kreditwürdigkeit.
Die Finanzierung erfolgt in der Regel über geförderte Darlehen seitens der KFW oder der Investitions- und Landesbanken Ihres Bundeslandes.
Mit dem KfW-Start-Geld bietet die KfW für Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland zu günstigen Konditionen an. Die KfW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Besicherung. Ob und in welchem Umfang Sicherheiten bestellt werden, ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren. In der Regel werden von der Hausbank 10% der Darlehnssumme als Eigenkapital verlangt.
In einigen Bundesländern gibt es Sonderförderungen beispielsweise von Gründungsprojekten von Frauen oder Gründungen in sozial- oder bevölkerungsschwachen Regionen.
Grössere Volumina werden in der Regel durch die Landesbanken finanziert.
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