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Praxiswertgutachten

Praxiswertgutachten

Es gibt viele Gründe warum ein Praxiswert ermittelt werden muss. Von der Scheidung über den anteiligen Verkauf bis hin zur Aufgabe wegen des anstehenden Ruhestandes.

Grundsätzlich gibt es keine absolut richtige Bewertung einer therapeutischen Praxis. Globale Forderungen wie Jahres- oder Halbjahres Umsätze sind genauso falsch wie Jahres- oder Halbjahresgewinne.

Es gibt unendlich viele Bewertungsmethoden und Varianten und letztendlich liegt der wahre Verkaufswert einer Praxis irgendwo im Mittel dieser vielen Methoden.

Insofern unterstützen wir Sie gern bei der Ermittlung des Praxiswertes und dem gesamten Veräußerungsprozess Ihrer Praxis bis zum Tag der Übergabe.

Zunächst erörtern wir mit Ihnen welche Unterlagen benötigt werden. Parallel dazu klären wir mit Ihnen ab, ob der Zeitpunkt einer Praxisveräußerung günstig gewählt ist. So können z.B. steuerliche Nachteile entstehen, wenn bestimmte Altersgrenzen nicht eingehalten werden. Auch die betriebswirtschaftliche Situation kann negative Einflüsse auf einen bevorstehenden Verkauf haben.

Nach Ermittlung des Praxiswertes auf der Basis verschiedener Ermittlungsverfahren, bieten wir Ihre Praxis über unsere Praxisbörse und weitere digitale Foren an oder führen Sie ggf. mit einem der von uns betreuten Gründer zusammen. Sie werden als Praxisbesitzer dort nicht namentlich erwähnt, somit schützen wir Sie vor ungebetenen Anrufern.

Sollte Ihnen als Gründer eine Praxis angeboten werden, begleiten wir Sie gern im Rahmen unseres Gründercoachings und errechnen zunächst, ob der angestrebte Verkaufspreis darstellbar ist.

Dann begleiten wir Praxisbesitzer und Übernehmer in Form eines mediatorischen Prozesses.

Wichtig:

Wir erstellen keine Praxisgutachten auf Provisionsbasis oder in Abhängigkeit zum später tatsächlich erbrachten Verkaufspreis. Wir koppeln unsere Tätigkeit auch nicht an Zusatzgeschäfte.

Unser Honorar steht fest und es gibt keine versteckten Kosten.

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Grundsätzlich gibt es keine absolut richtige Bewertung ...